Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung für Ehepartner von thailändischen Staatsbürgern
Für die Beantragung der Verlängerung der Aufenthaltsgenehmigung in Thailand ist in den auf Udon-News beschriebenen Fällen immer das Formular tm7 zusammen mit den unten gelisteten Unterlagen bei der Immigration einzureichen.
Die Beantragung der Verlängerung des Non Immigrant Visums - englisch: Non Immigrant Visa - ist abhängig davon, auf welcher "Basis" man einen längeren ununterbrochenen Aufenthalt in Thailand genehmigt bekommen möchte. Wir möchten hier nun ausführen, wie die Beantragung der Verlängerung auf Basis der Ehe mit einem/r thailändischen Staatsbürger/in abläuft und welche Unterlagen und Nachweise dafür notwendig sind.
Für die Beantragung der oben beschriebenen Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung hat der Antragsteller folgende Unterlagen und Nachweise bei Beantragung der Verlängerung zu der für seinen Wohnsitz in Thailand zuständigen Immigration (Einwanderungsbehörde) mitzubringen:
- zwei ausgefüllte Antragsformulare tm7 inkl. Passfotos
- Kopien der relevanten Seiten des Reisepasses des Antragstellers
- Heiratsurkunde (im Fall einer internationalen Heiratsurkunde, deren beglaubigte Übersetzung und das Original mit Apostille) + Kopien
- Nachweis der Eintragung der Ehe in das thailändische Eheregister + Kopien
- Personalausweis des/r Ehepartners/in - englisch: ID-Card, + Kopien
- Hausbuch des/r Ehepartners/in + Kopien
- falls gemeinsame Kinder vorhanden sind: Geburtsurkunde/n + Kopien
- Geburtsurkunden aus früheren Ehen, falls vorhanden + Kopien
- Fotos vom Antragsteller zusammen mit dem/r Ehepartner/in vor dem gemeinsam bewohnten Wohnsitz, im Wohnzimmer des Wohnsitzes und im Schlafzimmer des Wohnsitzes
Nachweise zur finanziellen Situation des Antragstellers, die entweder
- ein monatliches, außerhalb Thailands generiertes Einkommen von mindestens 40.000 THB belegen (per Einkommensbescheinigung der für den Antragsteller zuständigen Botschaft in Thailand)
oder
- ein bei Erstbeantragung der Verlängerung eine Bescheinigung der thailändischen kontoführenden Bank, die ein Guthaben von mindestens 400.000 THB über einen Zeitraum von mindestens zwei Monaten, bescheinigt. Dabei ist folgendes zu beachten: - Das Konto bei der thailändischen Bank darf kein Festgeldkonto sein, muss auf den Namen des Antragstellers alleine registriert sein, und das Guthaben darf - bei Erstbeantragung der Verlängerung 400.000 THB, über einen Zeitraum von zwei Monaten vor der Beantragung nicht unterschreiten. Bei Folgebeantragungen hat das Bankguthaben mindestens 3 Monate vor Antragstellung mindestens 400.000 THB zu betragen, und darf diesen Betrag bis zum Tag der Antragstellung nicht unterschreiten.
- eine Karte, die den eingezeichneten Weg von der Immigration zum Wohnsitz des Antragstellers darstellt
- im Zuge der Beantragung der Verlängerung müssen der Antragsteller und sein/e Ehepartner/in außerdem eine vorgedruckte Erklärung zur gemeinsamen Ehe unterschreiben und eine Anerkennung der Bedingungen zum Aufenthalt im Königreich
- in manchen Fällen werden auf der Immigration noch Leumundzeugen gefordert, die die vom Antragsteller und seines/r Partners/in gemachten Angaben bestätigen müssen. Der/Die Leumungszeuge/in muss seine/ihre ID-Karte sowie das Hausbuch, inklusive 2 Kopien von beidem zur Identifikation mitführen.
Von dem Immigration werden nun nach aktuellen Berichten Hausbesuche beim Antragsteller durchgeführt, um die bei der Antragsabgabe angegebenen Informationen zu überprüfen. Wir haben nun erfahren, dass die Hausbesuche der Immigration-Beamten bei der Erstbeantragung und der ersten Folgebeantragung stattfinden.
Es gibt unterschiedliche Berichte und Meinungen über die Prozedur der Beantragung einer Verlängerung um 1 Jahr auf der zuvor beschriebenen Basis. Ein Umstand, der den Antrag für den Antragsteller und die Entscheidung über den Antrag für die Beamten der jeweiligen Immigration nicht unkompliziert erscheinen lässt, ist, dass die Entscheidung über den Antrag meistens nicht bei der entgegennehmenden Immigration gefällt wird. Man hat hier lediglich dafür Sorge zu tragen, dass der Antrag ordnungsgemäß entgegengenommen wird, was wiederum bedeutet, dass ein ordnungsgemäß entgegengenommener Antrag eigentlich schon als so gut wie angenommen angesehen werden kann. Jedenfalls bekommt der Antragsteller, nachdem sein Antrag angenommen wurde und die 1.900 THB Gebühr bezahlt wurden, einen Stempel in den Pass, der ihm das Datum ausweist, wann er die Entscheidung über seinen Antrag abholen kann. Bis dahin ist sein Aufenthalt in Thailand auf jeden Fall genehmigt und rechtens! Nach Erteilung der verlängerten Genehmigung kann man sich nun ununterbrochen für den genehmigten Zeitrum im Land aufhalten. Man hat sich jedoch alle 90 Tage auf einer Immigration zu melden, zur sogenannten 90-Tage Meldung.
Die von den meisten Immigration-Behörden angeforderten Unterlagen und Nachweise für die Beantragung der Verlängerung auf Basis einer Ehe mit einem/r thailändischem/n Staatsbürger/in haben wir in zwei Listen, jeweils in thailändischer und deutscher Sprache, zusammengestellt.
Immigration Anforderungen Deutsch
Immigration Anforderungen Thai
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Leserkommentare zu diesem Artikel
es reicht leider (zumindest in unserem Fall) nicht aus
"Fotos vom Antragsteller zusammen mit dem/r Ehepartner/in vor dem gemeinsam bewohnten Wohnsitz, im Wohnzimmer des Wohnsitzes und im Schlafzimmer des Wohnsitzes",
vorzuweisen, sondern es wurde von uns noch ein Foto verlangt, welches uns beide zusammen vor dem Haus zeigt.
Des weiteren sollte ein/e Zeuge/Zeugin bei der Immigration vorsprechen, die bezeugen kann, dass wir uns auch kennen. Die Zeugin darf aber keine Verwandte sein!
Letztendlich wurde auch noch ein Dokument von meiner Frau verlangt, in dem ihr Single-Status vor der Heirat bescheinigt worden ist, trotz vorliegender beglaubigter und überbeglaubigter und übersetzter Heiratsurkunde in Kopie und im Original.
Einen Kommentar erspare ich mir.
Vielen Dank für den Erfahrungsbericht! Wir hatten in unserem Artikel bereits deutlich darauf hingewiesen, dass Fotos: Zitat "vom Antragsteller zusammen mit dem/r Ehepartner/in vor dem gemeinsam bewohnten Wohnsitz, im Wohnzimmer des Wohnsitzes und im Schlafzimmer des Wohnsitzes" bei der Beantragung vorzuweisen sind.
Der von den Beamten der Immigrationbehörde geforderte Leumundszeuge konnte nach der Lektüre unseres Artikels auch keine echte Überraschung sein.
Bei der Ledigkeitsbescheinigung könnte ich mir vorstellen, dass es sich eigentlich um die Eintragungsbescheinigung der Ehe im örtlichen Register handelte. Hat Farang nämlich seine Ehe mit Thaifrau nach allen Regeln der Kunst im Farang-Heimatland geschlossen und dies "vergessen", den thailändischen Behörden auch irgendwann einmal mitzuteilen, .... - man kann sich denken, wie die Farang-Behörden auf solch eine Eheschließung ohne anschließende Eintragung im Heimatland reagieren würden, wenn es darum ginge, irgend welche aus der Ehe resultierenden Rechtsansprüche einzufordern.
Auch - oder ganz besonders - in Thailand ticken die Behörden streng gemäß ihrer Vorschriften. Nur sind diese nicht immer 100%ig formuliert.
Stress Dich nicht zu sehr, jetzt hast Du erst einmal 3 Monate Ruhe. Beim nächste Mal geht es schon viel routinierter von der Hand! ;-)
ist eine schöne und wohlmeinende Formulierung für die Überraschungen der hiesigen Administration, die mich zum Schmunzeln gebracht und meinen vorübergehenden Unmut gedämpft hat. Vielen Dank.
Heute haben wir Besuch von der Immigration (3 Personen) bekommen, wo die Örtlichkeiten besichtigt, wir und der Zeuge, der uns beide kennt, interviewt wurden, ein Protokoll verfasst wurde, und last not least ein gemeinsames Foto von uns allen, einschließlich des Mitarbeiters von der Immigration, gemacht wurde.
Die Atmosphäre war dann doch ganz entspannt und freundlich.
Hinsichtlich des Zeugen/in sollte darauf geachtet werden, dass er/sie nicht ID-card und house-report einschließlich jeweils 2 Kopien vergißt.
In 4 Wochen dürfen wir wieder zur Immigration gehen, um die Entscheidung entgegenzunehmen.
Vielen Dank, James, für die nützlichen Hinweise! Wir haben den Artikel über das Prozedere zur Antragstellung der Verlängerung entsprechend ergänzt. Eine Frage noch zum "Hausbesuch" der Immigrationbeamten: wurdet Ihr über den Besuch im Vorhinein informiert oder wurde ein Termin vereinbart? Ich stelle es mir schwierig vor, für die Beamten, wenn diese bei unangekündigten Besuchen der Anragsteller niemanden antreffen und somit unverrichteter Dinge wieder von Dannen ziehen müssten.
beste Grüße
Flo
Bereits am nächsten Tag rief die Immigration an und vereinbarte mit uns einen Termin, der von den Beamten auf die Minute eingehalten worden ist.
beste Grüßé
James
Wir konnten nun in Erfahrung bringen, dass die Immigration bei den ersten beiden Verlängerungen des Non Immifrant -o- Visas Hausbesuche durchführt, um die bei der Beantragung der Verlängerung gemachten Angaben zu überprüfen. Ab der dritten Beantragung hat man mit keinem Besuch mehr zu rechnen.
Die Immigration hat bis vor einigen Monaten diese Bestimmung, dass die Angaben der Antragsteller vor Ort zu überprüfen sind, auch nie durchgeführt. Erst seit dem Wechsel des Chefs der Immigration wurde von ihm angeordnet, Hausbesuche durchzuführen. Da Du nun schon 13 Jahre lang Deine Verlängerungen bekommen hast, wirst Du auch in Zukunft keinen Besuch bekommen. Warum nicht, das habe ich im Artikel beschrieben.
Fremdenfeindlichkeit mit Thailand zu assoziieren ist ungefähr so treffend, wie Ausländerhass in Deutschland als inexistent zu beschreiben!
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